CORONA - UPDATE
...hier die neuen Regelungen ab Freitag den 01. Oktober 2021
In den Ferien müssen Schüler ebenfalls einen 3G Nachweis vorlegen können.
Da sie während der Ferien NICHT in der Schule getestet werden, ist es erforderlich, dass Diese sich vor dem Besuch der Fahrschule testen lassen.
Hier gilt für Euch: Ohne Test keine Ausbildung möglich.
Sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung dürfen nur Personen nach der 3G-Regelung teilnehmen.
- Geimpft
- Genesen
- Getestet
(Test 48 Stunden gültig, Impfausweis, Schülerausweis mit Personalausweis)
Bleibt bitte gesund
Euer Fahrschulteam