Beschreibung
Berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren.
Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 Km/h und einem Hubraum bis 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren. Leermasse bis 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Mindestalter: 16 Jahre
Theorieunterricht
- 12 Doppelstunden Grundstoff, 6 bei Vorbesitz Klasse L
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfung 3 Monate vor dem Geburtstag
- 30 Fragen bei Ersterteilung, 20 Fragen bei Erweiterung
Praktischer Unterricht
- Keine Sonderfahrten
Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag
- 45 Minuten Dauer, 4 Grundfahraufgaben