Beschreibung
Berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW, mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 KW
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Vorbesitz von A2 mind. 2 Jahre
Eingeschlossen: AM, A1, A2
Theorieunterricht
- Keinen bei Vorbesitz von A2 von mind. 2 Jahren
- 12 Doppelstunden Grundstoff, 6 bei Erweiterung
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfung 3 Monate vor dem Geburtstag,
- entfällt bei mind. 2 Jahren A2 Vorbesitz
- 30 Fragen bei Ersterteilung, 20 Fragen bei Erweiterung
Praktischer Unterricht
Bei Vorbesitz A2 von mind. 2 Jahren wird kein praktischer Unterricht benötigt, reine Prüfungsvorbereitung.
Ohne Vorbesitz:
Grundausbildung und Sonderfahrten:
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Besitz von A2 weniger als 2 Jahre:
Grundausbildung und Sonderfahrten:
- 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrten
Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag, bzw. vor Ablauf der 2 Jahre
- 60 min Dauer, 6 Grundfahraufgaben
- 40 min Dauer, 4 Grundfahraufgaben bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2