Beschreibung
Berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung bis 11 KW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 KW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer Leistung bis 15 KW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM
Theorieunterricht
- 12 Doppelstunden Grundstoff, 6 bei Vorbesitz
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfung 3 Monate vor dem Geburtstag
- 30 Fragen bei Ersterteilung, 20 Fragen bei Erweiterung
Praktischer Unterricht
Grundausbildung und Sonderfahrten:
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten
Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag, bzw. vor Ablauf der 2 Jahre
- 45 Minuten Dauer, 6 Grundfahraufgaben
Hinweis
Die 80-km/h-Begrenzung für 16 und 17 jährige entfällt.