Beschreibung
Berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.
Mindestalter: 25 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B, 5 Jahre notwendig
Eingeschlossen: keine
Theorieunterricht
- Zusatzunterricht Klasse A, 4 Doppelstunden, mindestens
Prüfung keine
- Kein Antrag, Ihr bekommt eine Bescheinigung und geht damit zum StVa.
Praktischer Unterricht
Grundausbildung und Sonderfahrten:
- mindestens 10 Fahrstunden, Grundfahraufgaben, Überland, Autobahn
Prüfung keine
- Kein Antrag, Ihr bekommt eine Bescheinigung und geht damit zum StVa.
Hinweis
keine