CORONA - UPDATE
Hier die neuen für uns geltenden Regeln!
vom 26.11.2021:
„Normale FahrschülerInnen unterfallen 2G. Sofern die Fahrerlaubnis nicht für die Berufsausübung oder für den Schulbesuch benötigt wird, fällt diese grundsätzlich unter die Freizeitgestaltung und ist damit nur immunisierten Personen gestattet. Mit Blick auf die hohen Kosten beim Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen bereits begonnene praktische Ausbildungen fortgesetzt und die Prüfung absolviert werden, sofern diese Personen während der Ausbildung und der Prüfung durchgehend eine FFP2-Maske tragen und getestet sind. Die Neuaufnahme von Nicht-Immunisierten in den Fahrschulen ist jedoch nicht zulässig. Ein entsprechender Erlass ist heute hierzu ergangen. Die Regelungen gelten auch für die Fahrschulinhaber.“
Es tut uns sehr leid, aber wir müssen uns an die Verordnung halten.
Aber trotzdem gilt: Bleibt bitte gesund
Euer Fahrschulteam